Im Bereich des Bau- und Architektenrechts biete ich eine umfassende Beratung privater Bauherren und Bauunternehmer, aber auch von Architekten und Ingenieuren in bau- und werkvertraglichen Angelegenheiten.
Dabei zählen die Gestaltung bzw. Überprüfung von Bauverträgen, Bauträgerverträgen, Architektenverträgen, eine baubegleitende Rechtsberatung sowie die Beratung in Baugenehmigungs- und Widerspruchsverfahren genauso zum Tätigkeitsbereich, wie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen.