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Rechtsanwaltskanzlei Krötzsch

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Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst die Teilbereiche Verkehrszivilrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsstrafrecht und Verkehrsverwaltungsrecht sowie versicherungsrechtliche Bereiche.

 

Im Verkehrszivilrecht vertrete ich Ihre rechtlichen Interessen außergerichtlich und gerichtlich insbesondere bei

  • der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Fahrzeugschäden (Reparaturkosten, fiktive Schadenabrechnung, Wertminderung, Sachverständigenkosten, Nutzungsausfallschaden, Problemen bei Schäden an Liebhaber- oder Oldtimerfahrzeugen oder Verkehrsunfällen mit Auslandsbezug)
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Personenschaden (Schmerzensgeld, Schadensersatz, Erwerbsschaden, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden)
  • Abwicklung von Kaskoschäden
  • Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus Kauf-, Reparatur-, Garantie-, Miet-, Leasing-, Darlehens- oder sonstiger Verträge über Kraftfahrzeuge.

 

Im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht übernehme ich Ihre Verteidigung in Bußgeldsachen bzw. Verkehrstrafsachen, z.B. beim Vorwurf einer Verkehrsunfallflucht.

 

Verwaltungsrechtlich vertrete ich Sie z.B. bei behördlichen Maßnahmen wie Fahrerlaubnisentzug, Fahrtenbuchauflagen oder Abschleppmaßnahmen.

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© Holger Krötzsch