Das Verkehrsrecht umfasst die Teilbereiche Verkehrszivilrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsstrafrecht und Verkehrsverwaltungsrecht sowie versicherungsrechtliche Bereiche.
Im Verkehrszivilrecht vertrete ich Ihre rechtlichen Interessen außergerichtlich und gerichtlich insbesondere bei
Im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht übernehme ich Ihre Verteidigung in Bußgeldsachen bzw. Verkehrstrafsachen, z.B. beim Vorwurf einer Verkehrsunfallflucht.
Verwaltungsrechtlich vertrete ich Sie z.B. bei behördlichen Maßnahmen wie Fahrerlaubnisentzug, Fahrtenbuchauflagen oder Abschleppmaßnahmen.